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FAQ zur Fahreignung mit Behinderungen: Interview mit Experte Priv.-Doz. Dr. med. Latz

Bevor eine Person den Führerschein erwerben kann, ist eine verkehrsmedizinische Untersuchung erforderlich. Diese Untersuchung dient dazu, sicherzustellen, dass die Person körperlich und geistig in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Für Menschen mit Behinderungen kann die verkehrsmedizinische Untersuchung eine besondere Bedeutung haben. Je nach Art und Schwere der Behinderung können zusätzliche Tests oder Gutachten erforderlich sein, um die Fahreignung zu bestätigen. Insbesondere wenn eine Behinderung oder chronische Krankheit nach dem Erhalt des Führerscheins eintritt, entstehen häufig viele Fragen.

Eine Frau mit blonden Pferdeschwanz sitzt in einem Fahrsimulator und ist von hinten zu sehen. Die Frau trägt ein Stirnband und hält mit beiden Händen das Lenkrad. Vor ihr befinden sich mehrere Bildschirme, die eine Landschaft mit Bergen zeigen. | © PD Dr. med. David Latz

Fahrsimulator im Motion Lab I Orthopädie und Unfallchirurgie des Klinikum Düsseldorf (PD Dr. med. David Latz)

Darf ich mit meiner Behinderung oder chronischen Krankheit ein Fahrzeug fahren? Welche Untersuchungen sind notwendig und wie erhalte ich die benötigten Gutachten? Diese und weitere Fragen besprechen wir mit Experte Doktor David Latz, klinisch und forschend tätiger Oberarzt am Klinikum Düsseldorf, in diesem Artikel.

Das Wichtigste zur Fahreignung im Überblick

Die gesetzliche Grundlage bildet die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Paragraph 11 beschreibt die rechtliche Basis zur Eignung des Führens eines Kraftfahrzeuges. Wesentlicher Bestandteil ist die verkehrsmedizinische Qualifikation von Personen. Diese verkehrsmedizinische Untersuchung umfasst Tests zur Seh- und Hörleistung, Reaktionsfähigkeit und anderen relevanten Aspekten der Gesundheit. Bestehen Zweifel der Eignung einer Person können gegebenenfalls weitere ärztliche Gutachten gefordert werden.

Auch wenn eine bedingte Fahrtauglichkeit festgestellt wird bedeutet das nicht, dass Sie grundsätzlich keinen Führerschein erwerben können, jedoch kann Ihnen die zuständige Behörde vorschreiben, ein Hilfsmittel zu verwenden.

In einigen Fällen wird von der Fahrerlaubnisbehörde ein sogenanntes MPU, das medizinisch-psychologische Gutachten, gefordert. Hier werden neben der medizinischen Untersuchung auch psychologische Tests und Leistungstests am Computer durchgeführt. Diese dienen dazu, zum Beispiel die Reaktionsfähigkeit zu testen sowie Ihre Belastbarkeit zu prüfen.

Selbstbestimmt unterwegs: Ratgeber zur Mobilität mit Behinderung

Der ADAC hat eine Broschüre erstellt, die umfassend zu Mobilitäts-Themen informiert. Im Abschnitt „Rund ums Auto“ erfahren Sie alles zur individuellen Mobilität.

Wenn eine Behinderung oder chronische Krankheit erst später im Leben auftritt, bestehen bei Betroffenen häufig Unsicherheiten, ob und wie ein Fahrzeug weiterhin bedient werden kann. Dr. med. David Latz forscht insbesondere im Bereich der orthopädischen Krankheiten, inwiefern die Fahrtauglichkeit eingeschränkt sein kann. Denn in diesem Bereich, so erklärt der Mediziner im Interview, gibt es anders als bei neurologischen Krankheiten kaum Richtlinien an denen sich Ärzt*innen bislang orientieren können.

Wir kriegen nahezu täglich die Frage: Darf ich jetzt eigentlich Auto fahren, oder nicht?
Dr. med. David Latz

Fahreignung, Fahrtauglichkeit oder Fahrtüchtigkeit?

Der Begriff Fahreignung ist der rechtliche Begriff, der im Gesetz benutzt wird. Die Begriffe Fahrtauglichkeit oder Fahrtüchtigkeit werden häufig von Mediziner*innen genutzt. Die Fahreignung bezeichnet dabei eine andauernde Eigenschaft.

„Fahrtauglich ist natürlich etwas ganz anderes. Wenn ich beispielsweise Alkohol genieße, bin ich zwar, wenn ich schon einen Führerschein habe, fahrgeeignet, aber ich bin für eine Zeit lang nicht mehr fahrtauglich. Bei Alkohol ist das klar mit den Promillegrenzen definiert.“ – Dr. med. David Latz

Weitere Informationen zu den Begrifflichkeiten finden Sie im Artikel „Verkehrsmedizin für den Hausarzt.“

Interview mit Dr. med. David Latz

Herr Doktor Latz, möchten Sie sich zunächst einmal kurz unseren Leser*innen vorstellen?

Mein Name ist Doktor David Latz. Ich bin Oberarzt in der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Düsseldorf und mein Forschungsschwerpunkt ist die Fahreignung, vor allen Dingen die Fahrtauglichkeit im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie. Ich habe über dieses Thema habilitiert und wir sind die Ersten, die versucht haben, strukturierte evidenzbasierte Kriterien zu entwerfen, anhand derer man entscheiden kann, ob jemand fahren kann oder nicht.

In der Bundesanstalt für Straßenwesen wird die Fahreignung anhand von Kriterien festgelegt. Für diese gibt es für jede medizinische Fachdisziplin ein eigenes Kapitel. In der Kardiologie ist zum Beispiel ganz klar beschrieben, welche Funktion das Herz haben muss, damit man fahrtauglich ist. In der Neurologie ist ganz klar beschrieben, wie lange ich zum Beispiel nach einem epileptischen Anfall mit anschließender Medikation anfallsfrei sein muss, dass ich wieder Autofahren darf. Im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie ist das Kapitel kaum vorhanden. Dort steht letztendlich nur drin, dass eine individuelle Begutachtung durch einen Arzt und einen Sachverständigen für das Kfz stattfinden muss. Da das für den täglichen Gebrauch in der Praxis oder auch in der Sprechstunde nicht umsetzbar ist, haben wir schon relativ früh überlegt, den Schwerpunkt unserer gemeinsamen Forschung darauf zu legen und dafür etwas zu kreieren.

Nun kann es ja passieren, dass eine Krankheit oder Behinderung eintritt, nach der die Fahrtauglichkeit überprüft werden muss. Woher weiß ich denn, ob ich überhaupt fahrtauglich bin und wer entscheidet darüber?

Wir haben in der Unfallchirurgie leider häufiger wirklich schwerverletzte Personen, die auch gar nicht so selten in Amputationen enden, zum Beispiel vom ganzen Arm oder Bein. Man kann sich dann sozusagen vorstellen, dass bei der Beurteilung der Fahreignung und Fahrtauglichkeit im Prinzip Mensch-Schnittstelle-Maschine angeschaut wird. Hier gibt es natürlich mehrere Möglichkeiten.

Man kann was am Menschen ändern, also zum Beispiel verschiedene Orthesen und Prothesen nutzen. Man kann aber auch an der anderen Seite der Schnittstelle etwas verändern, also einen Lenkradknauf oder verschiedene Servo-Assistenten einbauen lassen. Die Kombination wiederum wird dann getestet.  Zur Überprüfung sind zwei Gutachten erforderlich: vom Arzt und dem Sachverständigen.

Grafik zeigt links eine junge Ärztin und rechts einen Gutachter mit Schreibunterlage in der Hand. Von beiden Personen zeigt ein Pfeil auf eine Person mit einer Amputation. Von der amputierten Person geht ein weiterer Pfeil weg, der auf einen Mann mit einem Leitkegel unter dem Arm zeigt. Im Hintergrund ein Auto. | © EnableMe / Stiftung MyHandicap gGmbH „Ein Arzt kümmert sich darum, was an der Person optimiert werden kann. Der Sachverständige sagt, was am Kraftfahrzeug optimiert werden kann. Anschließend wird getestet, ob diese Kombination funktioniert.“ – Dr. David Latz (EnableMe / Stiftung MyHandicap gGmbH)
Wenn ich einen Unfall hatte, und es hat sich gesundheitlich etwas verändert. Was gibt es für Gutachten, die ich erbringen muss? Was muss ich für Untersuchungen durchlaufen, bis ich wieder ein Fahrzeug führen darf?

Zunächst würde man zum Arzt gehen, der sich anschaut, was zum Beispiel mit einer Exoprothese gemacht werden kann und welche Funktionen die Person damit wieder ausüben kann. Danach kann diese Person zu einem Sachverständiger gehen, beispielsweise vom TÜV, der sich dann mit dem eigenen Kraftfahrzeug anschaut, was man an diesem umbauen lassen kann.

Mit den Gutachten werden dann gemeinsam sie Optionen durchgegangen. Die Bedienung vom Lenkrad und Steuerknauf liegt ja hauptsächlich in der oberen Extremität und Kupplung, Bremspedal und Gaspedal sind häufig das, was in der unteren Extremität nicht funktioniert. Entsprechend gibt es dann Systeme, die man einbauen kann. Man kann auch häufig Testfahrten mit bereits umgebauten Fahrzeugen machen.

Forschungsprojekt: „Doctor, when can I drive?“

Dr. med. David Latz forscht mit Kollegen am Universitätsklinikum Düsseldorf zur Fahreignung bei orthopädischen Erkrankungen und Behinderungen. Ziel ist: „Die Erstellung eines Kriterienkataloges, um transparent, reproduzierbar und evidenzbasiert Menschen zu beraten und ihre Fahrtauglichkeit zu beurteilen“ – Dr. med. David Latz.

Mehr zum Forschungsprojekt „Doctor, when can I drive“ erfahren Sie über die Website der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Was passiert, wenn ich ein negatives Gutachten bekommen habe? Habe ich noch eine Möglichkeit wieder am Straßenverkehr teilzunehmen? Wie gehe ich damit am besten um?

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass man sich nicht unbedingt mit dem ersten Gutachten zufriedengeben muss. Hier wird häufig auf Erfahrungswerte angeknüpft und deswegen sollte man auf etablierte Konstellation zurückgreifen. Die Gutachten sind jedoch immer individuell.

Das Schlimmste, was erstmal passieren kann, ist, dass man nur eine bedingte Fahreignung bekommt. Das bedeutet dann, dass sie nur für eine bestimmte Kombination an Hilfsmitteln und Umbauten gültig ist. Ich dürfte dann zum Beispiel nicht ein Kraftfahrzeug ohne Lenkradknauf fahren, wenn das vorher so festgeschrieben ist.

Wenn ich den Führerschein erhalten habe, gibt es ja in der Regel keine weiteren Überprüfungen. Was denken Sie dazu?

Das ist gerade im Zuge des demografischen Wandels eine große Diskussion. Es ist so, dass jeder, der die Fahreignung einmal bekommen hat, selbst verantwortlich dafür ist, ob er sich weiterhin geeignet fühlt oder nicht. Personen, die 80 oder 90 sind, haben jedoch häufiger eine schlechtere Reaktionszeit oder schlechtere Koordination, was auch die Diskussionen auslöst, ob man regelmäßige Kontrollen einführen soll oder nicht.

Das ist natürlich bei den posttraumatischen Erkrankungen ähnlich schwierig. Der Fahrer ist selbst dafür verantwortlich, ob er fährt oder nicht. Man kann tatsächlich diese Verantwortung nicht auf einen Arzt abwälzen. Da ist es immer dann problematisch, wenn man als Arzt mitkriegt, dass jemand eigentlich nicht mehr in der Lage ist, Auto zu fahren und aktiv angibt, er wird damit noch fahren. Dann muss man natürlich die Gefahr für andere Personen abwenden und ist natürlich wieder anders in der Bringschuld.

Wir haben das bei uns immer so geregelt, dass man dann häufig auch die Frage stellt: Stellen Sie sich doch einmal vor, Sie würden an der Schule ihrer Kinder vorbeifahren. Würden Sie das mit Ihrem jetzigen Status so machen?
Dr. med. David Latz
Was können Sie Personen empfehlen, die sich unsicher sind, ob sie noch fahren sollten?

Wenn sich Personen unsicher sind, dann empfehlen wir Ihnen einmal eine Fahrprobe mit einem Fahrlehrer. Im Prinzip geht man da zu einem Verkehrsübungsplatz und macht dort eine Gefahrenbremsung und übt Ausweichmanöver. Verschiedene Automobilclubs wie der ADAC bieten an, dass man einmal im Jahr so eine Überprüfung macht. Die Ergebnisse haben natürlich keine Verbindlichkeit, aber man kriegt für sich selbst ein gutes Gefühl, wie es zum Beispiel ist, auf nassem Untergrund eine Vollbremsung zu machen.

Den Fahr-Fitness-Check vom ADAC finden Sie hier.

Was überprüfen Sie denn als Arzt, wenn jemand Sie um eine Empfehlung zur Fahreignung bittet?

Wir haben hier in den letzten vier Jahren in der Orthopädie und Unfallchirurgie ein Motion Lab aufgebaut, in dem ein Fahrsimulator steht. Zudem haben wir ein Motion-Tracking-System. Dabei ziehen wir den Personen einen Anzug an, mit dem alle Gelenke überprüft werden können, in welcher Bewegung und wie schnell sie sich bewegen.

Damit machen wir unsere Studienreihen, um einen Kriterienkatalog zu erstellen und haben auch schon relativ viel erstellt, indem wir jedes Gelenk einzeln überprüfen und schauen: Welche Kraft und welches Bewegungsausmaß sind denn von diesem Gelenk eigentlich erforderlich, um ein Auto zu führen? Im Fahrsimulator können wir sämtliche Extremsituationen, also riskante Manöver, testen. Das sind Situationen, die auf freiem Gelände nicht so gut überprüft werden können. Wir haben bisher schon Grenzwerte für den Ellenbogen, das Handgelenk, das Kniegelenk und das Sprunggelenk gemacht. Jetzt sind wir gerade dazu übergegangen, Spezial-Orthesen bauen zu lassen, mit denen wir einzelne Gelenke ausschalten können. Damit können wir prüfen, was der Rest des Körpers macht. Bei der Auswertung können wir natürlich prüfen:  Hält die Person die Spuren noch perfekt? Schafft sie das Bremsmanöver noch in der vorgeschriebenen Millisekunden-Zeit, die man braucht? usw.

Viele dieser Daten hoffen wir in den nächsten Monaten zu publizieren.

Vier Männer und eine Frau sitzen vor einem Banner mit der Aufschrift "Motion LAB DILS". Alle lächeln in die Kamera. | © PD Dr. med. David Latz Das Team des Motion Lab I Orthopädie und Unfallchirurgie des Klinikum Düsseldorf: Von links nach rechts: Dr. med. Falk Hilsmann, Priv.-Doz. Dr. med. Erik Volkmar Schiffner, Dr. med. Dominique Schöps, Priv.-Doz. Dr. med. Latz und Dr. med. Felix Lakomek (PD Dr. med. David Latz)
An wem orientieren sich Patient*innen denn grundsätzlich, wenn es um die Fahreignung geht?

Wir haben vor kurzem eine Fragebogenstudie ausgewertet, in der wir die Patienten aus unserer Orthopädie und Unfallchirurgie gefragt haben: Hatten sie einen Gips? Sind Sie damit noch Auto gefahren und wenn ja, an wem haben Sie sich orientiert? Die Teilnehmer haben zu 70-80 Prozent gedacht, dass der Arzt entscheidet, ob sie fahren dürfen oder nicht. Dem ist aber nicht so. Man kann den Arzt gerne fragen und der kann beratend zur Seite stehen, aber man ist selbst verantwortlich.

Wenn ich mit einer Einschränkung fahre und in einen Unfall verwickelt bin, trage ich also die Verantwortung, weil ich beispielsweise mit einem Gipsarm Auto gefahren bin?

Ja, aktuell ist die Lage so. Das zieht dann viele Gutachten nach sich oder es werden verschiedene Fachexperten herangezogen, weil jeder Unfall anders ist. Genau das war auch in unserer Studie wichtig. Wir testen eine abrupte Linkskurve und Rechtskurve und gucken dann, wo es ausbricht. Damit hoffen wir, dass wir demnächst in solchen Gutachten zitiert werden, weil wir es biomechanisch nachgewiesen haben.

Was passiert denn bei der Einnahme von Medikamenten? Wie gestaltet sich da die Fahrtauglichkeit?

Bei Medikamenten darf man wirklich explizit nicht fahren, wenn das so in der Packungsbeilage draufsteht, weil das Medikament zum Beispiel die Reaktionszeit vermindert.

Gibt es denn Unterstützungs- oder Trainingsprogramme für Menschen, die sich im Moment nicht zutrauen zu fahren, aber darauf hintrainieren könnten?

Ja, das macht man im Rahmen der Rehabilitation durch Kräftigungsübungen und Co. Wenn die Schwerverletzten raus aus unserem Akutkrankenhaus in die Reha-Einrichtung gehen, dann wird durch Training wieder alles aufgebaut. Letztendlich ist Fahren eine Tätigkeit, genauso wie der Dachdecker seine Tätigkeit hat, und in den Reha-Einrichtungen werden diese spezifischen Tätigkeiten trainiert und wieder aufgebaut.

Wenn man am Ball bleibt, kann man durch Physiotherapeuten und Ergotherapie vieles wiedererlangen oder kompensieren. Das dauert seine Zeit, aber man kann durchaus noch sehr, sehr viel rausholen. Gerade bei den Arbeitsunfällen ist es häufig so, dass viele immer noch auf den individuellen Verkehr angewiesen sind und wenn jemand nicht rehabilitiert ist, ist das häufig auch der Grund, warum die Leute ihren Job nicht mehr ausüben können.

Vielen Dank Herr Doktor Latz für Ihre Bereitschaft und Offenheit zum Interview.

Die Einzelfallhilfe der ADAC Stiftung

Die Einzelfallhilfe der ADAC Stiftung setzt sich für individuelle Mobilität und soziale Teilhabe ein. Ein Unfall kann jede*n treffen, ob im Verkehr während der Arbeit oder in der Freizeit. Die ADAC Stiftung möchte Menschen in dieser Situationen zur Seite stehen. Sie unterstützt Betroffene darin, ihre persönliche Mobilität wiederherzustellen, um damit ihre Lebensqualität zu verbessern und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Dafür bietet sie persönliche, professionelle Beratung und gibt Zuschüsse für Sachleistungen oder therapeutische Maßnahmen.

Zur Einzelfallhilfe der ADAC Stiftung

Wir bedanken uns bei der ADAC Stiftung für die Unterstützung zu diesem Artikel.


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